Die Mediatorin, der Mediator oder die Mediatoren
Definition Mediator bzw. Mediatorin:
„Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt“ (§ 1 Abs. 2 Mediationsgesetz).
Jeder Erwachsene kann grundsätzlich Mediatorin oder Mediator werden. Für die Ausbildung gibt es zahlreiche Angebote. Für Rechtsanwälte, die Mediatorin oder Mediator werden wollen, gibt es spezielle Angebote der Juristischen Ausbildungsinstitutionen, wie dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) oder der Deutschen Anwaltsakademie (DAA). Eine Mediatorin/ein Mediator, der auch Rechtsanwalt ist, ist eine „Anwaltsmediatorin“ bzw. ein „Anwaltsmediator“.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Mediation durch einen Anwaltsmediator keine Rechtsberatung ist. Die Rechtskenntnisse der Anwaltsmediatorin oder des Anwaltsmediators können jedoch helfen, gute und gleichzeitig rechtssichere Lösungen frühzeitig zu identifizieren. Darüber hinaus können die Beteiligten in einem Mediationsverfahren durch eigene Rechtsanwälte vertreten werden. Hierbei ist auf Parität zu achten.
Als Mediatorin bin ich neutral, für alle Beteiligten gleichermaßen da und unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Das ermöglicht es, individuelle und einvernehmliche Lösungen zu finden. Als Mediatorin arbeite ich mit den etablierten Methoden der Mediation ergänzt durch Kommunikationsmanagement, Empathie und jahrelanger Erfahrung.
Hier geht es zu weiteren Informationen über meine Tätigkeit als Mediatorin im Rahmen von Mediationen: https://www.annette-oschmann.de/mediation/
Hier geht es zu weiteren Informationen Über mich und meiner Expertise als Mediatorin: https://www.annette-oschmann.de/ueber-mich/